§ 10 FlRV

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Die Flaggenbehörde hat der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation eine Abschrift des Flaggenscheins zu übersenden und sie im Fall einer Änderung oder Ungültigkeit des Flaggenscheins zu informieren.

Suchhilfen: Flaggenschein Abschrift anfordern, Flaggenschein Änderung melden, Flaggenschein Ungültigkeit informieren, Berufsgenossenschaft Flaggenunterlagen, Flaggenschein Kopie übersenden, senden