§ 3 FloristMFPrV
Gliederung der Prüfung
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(1) Die Prüfungsanforderungen beziehen sich auf:
(2) Die Prüfung besteht aus drei integrativen Situationsaufgaben nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 bis 5 und dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach Maßgabe des § 6 Absatz 6.
Suchhilfen: Berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Florist Prüfungsanforderungen, Ausbildungsprüfung Florist, bildungsprüfung