§ 7 FlErwV

Inhalt des Kaufantrages

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Kaufanträge sind schriftlich bei der von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben beauftragten Stelle für die Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Privatisierungsstelle) einzureichen. Dabei sind Nachweise, soweit sie der Privatisierungsstelle nicht bereits vorliegen, gemäß den Anlagen zu erbringen. Sie sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches. Vor Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages ist der Privatisierungsstelle ein den Anlagen entsprechender aktueller Finanzierungsnachweis vorzulegen.

Suchhilfen: schriftlicher Antrag Grundstücksverkauf, Finanzierungsnachweis für Kauf, Privatisierungsstelle Antrag einreichen, Nachweise für Flächenkauf, Antrag Privatverkauf von Land, Unterlagen für Flächenkauf, Einreichung Kaufunterlagen, Kaufantrag bei Bundesanstalt, reichen, lagen, reichung