Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 21.5.2014 I 548
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 1a Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
- § 2 Gliederung der Meisterprüfung
- § 3 Prüfungsanforderungen im praktischen Teil
- § 4 Prüfungsanforderungen im fachtheoretischen Teil
- § 5 Prüfungsanforderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil
- § 6 Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
- § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 8 Bestehen der Meisterprüfung
- § 9 Wiederholung der Meisterprüfung
- § 10 Übergangsvorschriften
- § 11 Inkrafttreten
- Schlußformel