Inhaltsübersicht FischwAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
§ 11Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 12Ziel und Zeitpunkt
§ 13Inhalt
Unterabschnitt 2
Fachrichtung
Aquakultur und Binnenfischerei
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich Fischereitechnik
§ 16Prüfungsbereich Fang und Vermarktung
§ 17Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3
Fachrichtung
Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
§ 20Prüfungsbereiche
§ 21Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik
§ 22Prüfungsbereich Fangtechnik
§ 23Prüfungsbereich Nautik und Navigation
§ 24Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung
§ 25Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 26Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 27Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 28Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin