§ 1 FinDPrV
Fortbildungsabschlüsse
Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen
- 1.
- Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
- 2.
- Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Suchhilfen: Geprüfte Fachwirtin Finanzberatung, Finanzberatung Prüfung, Anerkannte Fortbildung Finanzsektor, Finanzberater Zertifikat, Finanzfachwirt Abschluss, Fortbildung Finanzberatung, bildung