§ 83 FGO
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Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.
Suchhilfen: Beweisaufnahme teilnehmen, Fragen stellen bei Beweis, Recht auf Anwesenheit im Verfahren, Beweistermin besuchen, Sachdienliche Fragen stellen, fahren, suchen