§ 92 FFG
Art der Förderung, Verteilung der Referenzpunkte
📖
↗ Links
(1) Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.
(2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.
Suchhilfen: Kurzfilm Förderung, Kinderfilm Zuschuss, Filmförderung Antrag, Referenzpunkte Verteilung, Produktionszuschuss Film, Filmfördermittel, teilung