§ 432 FamFG

Benachrichtigung von Angehörigen

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Von der Anordnung der Freiheitsentziehung und deren Verlängerung hat das Gericht einen Angehörigen des Betroffenen oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich zu benachrichtigen.

Suchhilfen: Angehörige informieren, Verwandte über Haft benachrichtigen, Person des Vertrauens melden, Haftverlängerung mitteilen, Gefängnisbenachrichtigung, Freiheitsentziehung ankündigen, Haftankündigung an Familie, Haftdauer verlängern Hinweis, nachrichtigen, teilen, heitsentziehung, kündigen