§ 400 FamFG
Mitteilungspflichten
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Das Gericht hat die Eintragung eines Vereins oder einer Satzungsänderung der zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass es sich um einen Ausländerverein oder eine organisatorische Einrichtung eines ausländischen Vereins nach den §§ 14 und 15 des Vereinsgesetzes handelt.
Suchhilfen: Ausländerverein melden, Vereinsregister Eintragung melden, Satzungsänderung melden, Mitteilungspflicht Verein, Ausländische Vereinsorganisation melden, Behörde informieren Vereinsänderung, Vereinsmitteilungspflicht, Ausländerverein Anzeige, tragung, einsänderung