§ 121 FamFG

Ehesachen

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Ehesachen sind Verfahren
1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
2.
auf Aufhebung der Ehe und
3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

Suchhilfen: Scheidung beantragen, Ehe aufheben, Ehe feststellen, Ehe nicht bestehen, Ehescheidungsverfahren, Feststellung der Ehe, antragen, heben, stehen