§ 7 FahrlPrüfV
Beschlussfähigkeit und Abstimmung
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(1) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken.
(2) Die Entscheidungen ergehen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.
Suchhilfen: Stimmenmehrheit Abstimmung, Vorsitzender bei Gleichstand, Abstimmungsregeln Prüfungsausschuss, Mitglieder mitwirken Beschluss, stimmung, wirken