§ 24 FahrlPrüfV
Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben
📖
↗ Links
Prüfungen und Lehrproben können jeweils höchstens zweimal wiederholt werden.
Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben
Prüfungen und Lehrproben können jeweils höchstens zweimal wiederholt werden.