§ 7 EWSG
Vorauszahlungen an Erdgaslieferanten
📖
↗ Links
Erdgaslieferanten haben in Höhe der Entlastungsbeträge nach § 2 Absatz 2 Satz 4 und 5, sowie der nach § 3 gewährten vorläufigen Leistungen einen Anspruch auf eine Vorauszahlung auf den Erstattungsanspruch nach § 6 gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Anspruch auf Vorauszahlung tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers.
Suchhilfen: Vorauszahlung Erdgaslieferant, Erdgaslieferant Anspruch Vorauszahlung, Entlastungsbetrag Gaslieferant, Erstattungsanspruch Gaslieferant, Vorauszahlung Bundesrepublik, Vorauszahlung vorläufige Leistungen, Gaslieferant Vorauszahlung beantragen, Vorauszahlung nach EWSG, auszahlung, antragen