§ 19 EVZStiftG
Beschwerdeverfahren
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Bei den Partnerorganisationen sind unabhängige und keinen Weisungen unterworfene Beschwerdestellen einzurichten. Das Verfahren vor den Beschwerdestellen ist kostenfrei. Kosten des Antragstellers werden nicht erstattet.
Suchhilfen: Kostenlose Beschwerdestelle, Unabhängige Beschwerdestelle, Beschwerde ohne Weisungen, Kostenfreie Beschwerde, Beschwerdeverfahren einrichten, schwerdeverfahren, richten