Anlage 24 EuWO

(zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4)

📖

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2615)



Wahlbezirk (Name oder Nr.)*Gemeinde/Kreis*
Briefwahlvorstand Nr.*Land*
Schnellmeldung

über das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
am    
Die Meldung ist auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch oder auf sonstigem elektronischen Wege) zu erstatten:
vom Wahlvorsteher an die Gemeindebehörde/den Stadtwahlleiter/Kreiswahlleiter,
von der Gemeindebehörde an den Kreiswahlleiter,
vom Briefwahlvorsteher an die Gemeindebehörde/den Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter,
vom Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter an den Landeswahlleiter,
vom Landeswahlleiter an den Bundeswahlleiter.
Kenn-
buchstabe
*
A 1 + A 2Wahlberechtigte*
BWähler (nur Urnenwahl/nur Briefwahl/Urnen- und Briefwahl*
CUngültige Stimmen
DGültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
Name der Partei - Kurzbezeichnung -
Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
Stimmenzahl
D 11.
D 22.
D 33.
D 44.
(usw. laut. Stimmzettel)Zusammen
Unterschrift
Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind.
Durchgegeben:Uhrzeit:Aufgenommen:
Unterschrift des MeldendenUnterschrift des Aufnehmenden
Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort weiterzugeben.
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