§ 1 EuWG
Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
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Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.
Suchhilfen: EU-Parlamentswahl, direkte Wahl, gleiche Wahl, Wahlperiode fünf Jahre, Abgeordnete wählen