Art 2 EuVtrÜbkProtG
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(1) In dem Vorlagebeschluß an den Gerichtshof zur Vorabentscheidung ist die zu klärende Auslegungsfrage darzulegen und
- 1.
- falls die Frage eine Regelung betrifft, die in einem Übereinkommen nach Artikel 1 des Ersten Protokolls enthalten und in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche übernommen worden ist, die zugrundeliegende Vorschrift des Übereinkommens zu bezeichnen,
- 2.
- in den übrigen Fällen die auszulegende Vorschrift eines der in Artikel 1 des Ersten Protokolls genannten Übereinkommen oder des Protokolls zu bezeichnen.
(2) Soweit dies zur Beurteilung der Auslegungsfrage erforderlich ist, ist der Sach- und Streitstand in gedrängter Form darzustellen.
Suchhilfen: Vorabentscheidung Antrag, Auslegungsfrage darlegen, Gerichtshof Vorlagebeschluss, Übereinkommen Bezug nennen, Einführungsgesetz BGB Verweis, Vorlagebeschluss Inhalt, EU‑Recht vorab entscheiden, Frage an EuGH stellen, abentscheidung, einkommen, scheiden