Art 1 EuTerrorÜbkG
Dem in Straßburg am 27. Januar 1977 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013