§ 4 EuPAG

Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung

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Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.

Fußnoten

(+++ § 4: Zur Anwendung vgl. § 12 Abs. 2 +++)

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