Art 5 EUMETSATV

📖

Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Protokoll für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Suchhilfen: Außerkrafttreten Datum, Protokoll Außerkrafttreten, Gültigkeit beenden, Rechtskraft verlieren, enden, lieren