Art 3 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlG

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen die in Artikel 1 genannten Beschlüsse für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.