Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages
Dieses G ist gem. § 2 iVm Bek. v. 19.4.1999 I 728 am 1.5.1999 in Kraft getreten.
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen