§ 2 EuAbgG
Freies Mandat
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Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Freies Mandat
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.