§ 10a EuAbgG
Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages
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Ein Mitglied des Europäischen Parlaments erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlaßten Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung. Sie umfaßt die Mitbenutzung eines Büroraumes am Sitz des Bundestages, die Benutzung von Verkehrsmitteln gemäß § 10, die Benutzung der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie sonstige Sach- und Dienstleistungen des Bundestages nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates.
Suchhilfen: Aufwandsentschädigung EU‑Parlamentarier, Kosten Erstattung Bundestag, Büroraum Nutzung Bundestag, Dienstfahrzeug Nutzung EU‑Abgeordneter, Verkehrsmittel Nutzung Parlamentarier, Fernmeldeanlage Nutzung Bundestag, Sachleistungen für EU‑Abgeordnete, wandsentschädigung, stattung