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Gesetze/ EStG /VI. – Steuererhebung/2. – Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

(XXXX) §§ 42 und 42a EStG

(weggefallen)

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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