§ 1 EStDV 1955
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
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Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.