§ 22 ESiV
Informationspflicht im Fall eines Fahrzeugaustausches
📖
↗ Links
Tauschen Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander ein Fahrzeug aus, übermitteln die nach § 21 Absatz 1 verpflichteten Betroffenen einander alle für einen sicheren Betrieb relevanten Informationen.
Suchhilfen: Fahrzeugtausch melden, Eisenbahn Fahrzeugwechsel melden, Sicherer Betrieb Datenübermittlung, Informationspflicht beim Fahrzeugwechsel, Fahrzeugaustausch Meldungspflicht