§ 8 ESBO
Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
Oberbau und Bauwerke müssen Fahrzeuge mit der jeweils zugelassenen Radsatzlast und dem jeweils zugelassenen Fahrzeuggewicht je Längeneinheit bei der zugelassenen Geschwindigkeit aufnehmen können.
Suchhilfen: Oberbau Belastbarkeit, Tragfähigkeit Bauwerk, Zulässige Fahrzeuglast, Radsatzlast aufnehmen, Verkehrslast Straße, Fahrzeuggewicht pro Längeneinheit, Lastannahme Oberbau, Bauwerk Tragfähigkeit prüfen, nehmen