§ 3 ErwSÜAG

Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen

Beschafft ein Antragsteller erforderliche Übersetzungen für Anträge, die in einem anderen Vertragsstaat zu erledigen sind, nicht selbst, veranlasst die Zentrale Behörde die Übersetzungen.

Suchhilfen: Übersetzung anfordern, Übersetzungsservice, Ausländische Anträge übersetzen, Übersetzungsbeschaffung, Übersetzungsbehörde, setzung, setzen, setzungsbeschaffung