§ 6 ErrV
Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit
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Für Aufenthalte außerhalb des näheren Bereichs während der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in abhängiger Beschäftigung ist keine Zustimmung erforderlich, wenn die erwerbstätige leistungsberechtigte Person
- 1.
- aus der Erwerbstätigkeit ein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erzielt und
- 2.
- dem Jobcenter mitgeteilt hat, dass die Erwerbstätigkeit eine Abwesenheit erfordert.
Suchhilfen: Jobcenter Meldung Abwesenheit, Einkommen über Geringfügigkeitsgrenze, Zustimmungspflichtiger Aufenthalt, Kontaktaufnahme während Abwesenheit, Abwesenheit wegen Arbeit melden, kommen