Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
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Inhalt
- Eingangsformel
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Zu § 34 ErbStG
- § 4 Anzeigepflicht der Standesämter
- § 5 Verzeichnis der Standesämter
- § 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
- § 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
- § 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
- § 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen
- § 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
- § 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren