§ 6b EnVKV
Anforderungen an technische Werbeschriften
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Sofern in der technischen Werbeschrift für ein Produktmodell die spezifischen technischen Parameter des Produktmodells beschrieben werden, haben Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass in derselben technischen Werbeschrift auch
- 1.
- Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden oder
- 2.
- hingewiesen wird
- a)
- auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells und
- b)
- auf das Spektrum der Effizienzklassen, das für dieses Produktmodell auf dem Etikett nach der einschlägigen der in Anlage 2 Abschnitt 1 genannten Delegierten Verordnungen angegeben werden muss.
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