§ 7 EnVKG
Vermutungswirkung
Werden die in diesem Gesetz, einer Rechtsverordnung nach § 4 oder einer Verordnung der Europäischen Union festgelegten Verbrauchskennzeichnungen für Produkte und sonstige Produktinformationen verwendet, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass diese den dort genannten Anforderungen entsprechen.
Suchhilfen: Verbraucherkennzeichnung, Vermutungsregel, Nachweis der Gegenseite, Kennzeichnung entsprechen, Kennzeichnungsvorschrift, Kennzeichnung prüfen, braucherkennzeichnung, sprechen