§ 13 EnVKG

Beauftragte Stelle

Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Suchhilfen: Verbrauchskennzeichnung von Produkten, Beauftragte Stelle für Kennzeichnung, Energiekennzeichnungspflicht, Zuständige Behörde Kennzeichnung, brauchskennzeichnung