§ 16 Ems LV

Distanzlotsungen

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Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen.

Suchhilfen: Distanzlotsung, Fernlotsen, Lotsenbereich überschreiten, Auswärtige Lotsung, Grenzüberschreitung Lotsen, Seelotsen außerhalb Revier, Lotsenrechte im Ausland, schreiten