§ 9 EMASPrivilegV
Unterrichtung der Öffentlichkeit
📖
↗ Links
Der Verpflichtete nach § 18 der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe in der jeweils geltenden Fassung kann nach Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde die jährliche Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels der jeweils aktualisierten Umwelterklärung vornehmen, sofern diese die erforderlichen Angaben enthält.
Suchhilfen: Umwelterklärung veröffentlichen, öffentliche Unterrichtung Umwelt, Jahresbericht Umwelt, Umweltinformation bereitstellen, Umweltbericht publizieren, Umweltdaten mitteilen, Umweltkommunikation, welterklärung, öffentlichen, richtung, reitstellen, weltdaten, teilen