§ 8 EinwV

Zuständige Stelle

Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die unabhängige Stelle, die für die Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung zuständig ist.

Suchhilfen: Datenschutzbeauftragter, Zuständige Stelle, Dienst Anerkennung, Einwilligungsservice, Datenschutzstelle, Verwaltung von Einwilligungen, erkennung, waltung, willigungen