§ 13 EinwV
Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung
Die zuständige Stelle führt ein öffentliches Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung.
Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung
Die zuständige Stelle führt ein öffentliches Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung.