Art 17 EinigVtr

Rehabilitierung

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Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden.

Suchhilfen: Entschädigung für SED-Opfer, Rehabilitierung Unrechtsopfer, staatliche Wiedergutmachung, Aufhebung rechtswidriger Verurteilung, schädigung, gutmachung, hebung, urteilung