§ 3 EinglMindV

Leistungsvereinbarung

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Die Leistungsvereinbarung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale festlegen. Dies sind mindestens
1.
die Beschreibung der zu erbringenden Leistung,
2.
Ziel und Qualität der Leistung,
3.
die Qualifikation des Personals,
4.
die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung und
5.
die Verpflichtung, im Rahmen des Leistungsangebotes Leistungsberechtigte aufzunehmen.

Suchhilfen: Leistungsbeschreibung festlegen, Leistungsziel bestimmen, Qualifikation des Personals nachweisen, Ausstattung festlegen, Aufnahme von Leistungsberechtigten, Leistungsmerkmale definieren, Qualitätsanforderungen festlegen, stimmen, weisen, stattung