§ 14 EigZulG

Rückforderung

📖

Ergibt sich auf Grund der Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die Festsetzung aufgehoben, sind überzahlte Beträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen.

Suchhilfen: Eigenheimzulage zurückzahlen, Zulage Rückforderung, Neufestsetzung Minderung, Zulage Rückzahlung, zahlen