§ 10 EigZulG

Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage

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Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.

Suchhilfen: Zulage für selbstgenutzte Wohnung, Anspruch auf Wohnungsförderung, Förderung beim Wohnungsbeginn, Eigenheimförderung Anspruch, Zulage bei Nutzung der Immobilie, Wohnungszulage Anspruch, Eigenheimförderung Beginn Nutzung