§ 3 EIGV
Grundlegende Anforderungen
📖
↗ Links
Das Eisenbahnsystem, seine Teilsysteme und die Interoperabilitätskomponenten einschließlich ihrer Schnittstellen müssen die grundlegenden Anforderungen erfüllen, die in Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/797 jeweils für sie festgelegt sind.
Suchhilfen: Eisenbahnsystem Anforderungen, Technische Schnittstellen Vorgaben, Betriebsgenehmigung Voraussetzungen, Teilsysteme prüfen, Grundlegende Eisenbahn‑Anforderungen, Richtlinienkonforme Schnittstellen, forderungen, gaben, triebsgenehmigung, aussetzungen