Art 1 EhrZAnerkErl 3

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) erkenne ich
1.
das Leistungsabzeichen und das Lehrabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.,
2.
das Leistungsabzeichen und das Lehrabzeichen der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes
als Ehrenzeichen an.

Suchhilfen: Ehrenzeichen anerkennen, Leistungsabzeichen beantragen, Lehrabzeichen erhalten, Titel und Orden prüfen, Ehrenzeichen Verleihung, Abzeichen als Auszeichnung, Anerkennung von Dienstabzeichen, Ehrenzeichen Rechtsgrundlage, erkennen, antragen, halten, leihung, zeichen, zeichnung, erkennung