§ 9 EhrenamtStiftG
Beschäftigte
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Auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung sind die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.
Suchhilfen: Stiftungsangestellte Tarifvertrag, Arbeitnehmer Stiftung, Tarifliche Arbeitsbedingungen, Bundes-Tarifvertrag Anwendung, Tarifliche Regelungen Stiftung, Stiftung Arbeitsvertrag, wendung