§ 3 EHKostV 2007
Widerspruch
Im Falle des Widerspruchs gegen eine Zuteilungsentscheidung oder gegen deren Kostenentscheidung wird eine Gebühr nach Nummer 4 des Gebührenverzeichnisses erhoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen oder nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen wird.
Suchhilfen: Kostenentscheidung anfechten, Zuteilungsentscheidung widersprechen, Gebühr für Widerspruch, Widerspruch zurückziehen, Kostenbescheid anfechten, Widerspruch zurückweisen, Gebühr bei Widerspruch, fechten, teilungsentscheidung, ziehen, weisen