Gesetz zur Durchführung des Einreise-/Ausreisesystems nach der Verordnung (EU) 2017/2226
Geändert durch Art. 4 G v. 27.10.2025 I Nr. 256
Das G ist gem. Bek. v. 3.9.2025 I Nr. 202 am 12.10.2025 in Kraft getreten
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Inhalt
- § 1 Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsamts
- § 2 Zugang zum EES zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten; Verordnungsermächtigung
- § 3 Sicherheits- und Qualitätsniveau der EES-Registrierung und der EES-Abfrage
- § 4 Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik für das Einreise-/Ausreisesystem und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- § 5 Nationale Erleichterungsprogramme für Vielreisende