§ 29 EEMD-ZVAnl I

Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bei Abschluss dieser Vereinbarung erkannt hätten.

Unterschriften

Suchhilfen: Vertrag unwirksam Teil, Klausel ungültig ersetzen, Vertragsklausel unwirksam, Rest des Vertrags gilt, Unwirksame Bestimmung ersetzen, Salvatorische Klausel Anwendung, Vertrag bleibt wirksam, setzen, stimmung, wendung