Inhaltsübersicht EdSchleifAusbV

📖
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6Ziel und Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 9Ziel und Zeitpunkt
§ 10Inhalt
Unterabschnitt 1
Fachrichtung Edelsteingravieren
§ 11Prüfungsbereiche
§ 12Prüfungsbereich Edelsteine gravieren
§ 13Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 2
Fachrichtung Edelsteinschleifen
§ 16Prüfungsbereiche
§ 17Prüfungsbereich Edelsteine schleifen
§ 18Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 19Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 3
Fachrichtung Industriediamantschleifen
§ 21Prüfungsbereiche
§ 22Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen
§ 23Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 25Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 4
Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen
§ 26Prüfungsbereiche
§ 27Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen
§ 28Prüfungsbereich Fertigungsplanung
§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 31Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin